Neue Broschüre: Perspektive auf einen Job
Der Kombilohn, ein Beschäftigungszuschuss, ist eine große Chance für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose, wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu kommen!
Unter dem Titel „Jobperspektive“ (Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II) hat dieses Arbeitsmarktinstrument inzwischen bundesweit gute Erfolge zu verzeichnen! Seinen Ursprung nahm es in Nordrhein-Westfalen, wo die „Jobperspektive“ schon 2006 eingeführt wurde.
In Nordrhein-Westfalen sind wurden bereits über 12.500 schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose mit Hilfe der „Jobperspektive“ in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Jetzt hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) eine neue Broschüre herausgebracht, die dazu eindrucksvolle Praxisbeispiele aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen vorstellt und eine erste Zwischenbilanz zieht. Die Broschüre ist im Internet herunter zu laden unter http//www.arbeit.nrw.de/service/publikationen/index.php.
Ausbildung als Altenpflegefachkraft für Arbeitslose
Altenpflegekräfte werden zunehmend mehr gebraucht. Nordrhein-Westfalen antwortet darauf mit dem Aktionsplan Altenpflege 2010 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit NRW.
Der Plan sieht Folgendes vor: Bis zu 1.000 arbeitslose Personen können sich zur Altenpflegefachkraft ausbilden lassen. Die Kosten für die Ausbildung werden über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gedeckt. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beziehen die Arbeitslosengeld I oder II Empfänger weiter ihre Leistungen.
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegefachkraft dauert drei Jahre. Interessierte Arbeitslose erhalten ausführliche Informationen bei ihren Vermittlungsfachkräften. Einen Flyer zum Aktionsplan Altenpflege 2010 findet man im Internet unter http//www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/altenpflege_flyer.pdf
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