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Neue Entscheidungen oberster Gerichte

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Betreuungskosten erhöhen die Unterhaltszahlungen

Der Bundesgerichtshof hat entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten für einen halbtägigen Kindergartenbesuch durch die üblichen Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle nicht abgedeckt sind. Die Kosten für die Betreuung in einem Kindergarten oder einer entsprechenden Einrichtung müssen deshalb künftig beide Elternteile einkommensanteilig zahlen.

Alleinerziehende mit kleinen Kindern können die Kosten für den halbtägigen Kindergarten jetzt zusätzlich und anteilig geltend machen. Die Mehrkosten für einen ganztägigen Besuch des Kindergartens mussten sich die Eltern schon bisher einkommensabhängig teilen.

An den Unterhaltstabellen (> Düsseldorfer Tabelle ) ändert sich durch die neue Rechtssprechung nichts.

Wichtig: Die in der Kindertageseinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind aber mit dem gewöhnlichen Unterhalt abgegolten. (BGH AZ: XII Z R 65/07 )

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