Der Staat hat viele Aufgaben im Interesse seiner Bürger wahr zu nehmen. Bildungsangebote, die öffentliche Sicherheit, moderne Infrastruktur, soziale Absicherungen, ausgleichende Leistungen für bestimmte Gruppen von Bürgern und anderes mehr müssen mit Steuereinnahmen finanziert werden.
Neben vielerlei "kleineren" Steuern fallen vor allem die Einkommen- und Lohnsteuern als direkte Steuer mit 38 Prozent des Steueraufkommens (2005) und die indirekten Verbrauchssteuern wie Umsatz-, Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer mit über 40 Prozent am Steueraufkommen ins Gewicht.
Auf diesen Ratgeberseiten behandeln wir die Einkommen- und Lohnsteuer, die als direkte Steuer praktisch alle Familien betrifft, sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Abgeltungssteuer. Auch die neue KFZ-Steuer finden Sie hier.
Eine Steuernummer fürs ganze Leben
Von der Wiege bis zur Bahre, ja selbst noch bis 20 Jahre nach dem Tod, wird künftig alle in Deutschland gemeldeten Bürger eine Steueridentifikations-Nummer begleiten. Sie ersetzt die bisherigen Steuernummern, die die 16 Bundesländer unterschiedlich vergeben und die sich deshalb z.B. bei Umzügen regelmäßig ändern.
Die lebenslang gültigen Steueridentifikations-Nummern (in der Fachsprache TIN = tax-identifikation-number) soll die Nutzung moderner EDV für die Finanzverwaltung vereinfachen und es Steuerbetrügern schwerer machen.
Die Registrierung der rund 82 Millionen gemeldeten Bürger übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Dort findet man zu jeder Steueridentifikations-Nummer die Namen (auch alle früheren Namen inkl. Künstlernamen) der Inhaber, deren Geschlecht, Geburtsort, Geburtstag und ggf. Sterbetag und jeweils die aktuelle Adresse. Seit Ende 2008 wurde den Bundesbürgern ihre Identifikations-Nummer – eine elfstellige Kennziffer – per Brief mitgeteilt.
Zugleich mit der Mitteilung der neuen Nummer werden die Bürger aufgefordert, diese an ihre gesetzlichen und privaten Rentenversicherer weiterzuleiten. Die Rentenversicherer teilen dann der Bundeszentralstelle alle Leistungen an die Rentner mit und diese leiten sie an die zuständigen Finanzämter weiter. Wer also künftig seine Rente nicht korrekt beim Finanzamt erklärt oder keine Steuererklärung zu seiner Rente abgibt, obwohl er die steuerfreie Grenze überschreitet, fällt schnell auf.
Auch Empfänger von Sozialleistungen aller Art, die dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen, wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc., sind schneller auf Steuerehrlichkeit durchgeprüft.
Wichtig: Mit den neuen Steuernummern dürfen nur steuerliche Belange überprüft werden.
Wer das Schreiben mit der neuen Steuernummer nicht mehr hat, kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) An der Küppe 1, 53225 Bonn, seine Identifikationsnummer schriftlich anfordern. www.bzst.bund.de |