Das Elterngeld
Für Geburten ab dem 01.01.2007 steht Eltern ein Elterngeld zu. Das Elterngeld ist anders als das vormalige Erziehungsgeld im Kern eine Einkommensersatzleistung für alle Eltern, die zu Gunsten der Betreuung ihres Neugeborenen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Es versteht sich nicht als Sozialleistung und knüpft nicht an Bedürftigkeit an, sondern will betreuungsbedingte Einkommensverluste im ersten Lebensjahr des Kindes nahezu auffangen. Alle zuvor nicht erwerbstätigen Eltern erhalten ein Mindestelterngeld.
Paarfamilien und Alleinerziehende sind gleich gestellt. An der dreijährigen geschützten Elternzeit ändert sich durch die Einführung des Elterngeldes nichts. Zuständig für die Durchführung des Elterngeldgesetzes sind die Landesregierungen.
Bundeselterngeld und -elternzeit Gesetz (BEEG)
Anträge stellt man bei den kommunalen Elterngeldstellen.
Familienkassen
Im Internet findet man unter www.bmfsfj.de/elterngeldrechner einen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mit dem werdende Eltern ihren Elterngeldanspruch berechnen können.
Das Elterngeldportal Elterngeld und Elternzeit | Unter der Domain www.elterngeld.nrw.de bietet das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Informationsportal rund um Fragen des Elterngeldes an. Das Portal bietet neben Gesetzestexten, Formularen und allgemeinen Informationen auch die Möglichkeit, Elterngeld online zu beantragen. |
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