Deutscher
Familienverband

Landesverband NRW

Finanzielle Hilfen für Familien

Druckversion dieser Seite anzeigen.drucken


Zusätzlicher Ausbildungsfreibetrag

Zusätzlich zu Kindergeld/Kinderfreibetrag gibt es für Kinder in Ausbildung bei auswärtiger Unterbringung einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich. Dieser Freibetrag mindert sich um die Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit sie über 1848 Euro jährlich liegen.

 § 33a Abs. 2 EStG (Einkommenssteuergesetz)

Einkommensteuergesetz

Eintragung auf der Steuerkarte durch das Finanzamt oder nachträglich bei der Veranlagung der Einkommensteuer

Finanzamt

Impressum Der DFV in NRW - Aktuelles - Kontakt und Pressedaten - Familienratgeber - Login
Deutscher Familienverband, Landesverband NRW - Elsbachstr. 107 - 51379 Leverkusen - Telefon: 02171 / 341270