Zusätzlicher Ausbildungsfreibetrag
Zusätzlich zu Kindergeld/Kinderfreibetrag gibt es für Kinder in Ausbildung bei auswärtiger Unterbringung einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich. Dieser Freibetrag mindert sich um die Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit sie über 1848 Euro jährlich liegen.
§ 33a Abs. 2 EStG (Einkommenssteuergesetz)
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